FCB-Einspruch gegen Spielsperre von Upamecano

…. abgewiesen!

Beim DFB und seinen Gremien kann man definitiv nicht auf positive Überraschungen hoffen. So bleibt es dabei: Bayern muss am Sonntag im Bundesliga-Topspiel gegen Union Berlin auf den gesperrten Abwehrchef Dayot Upamecano verzichten.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des französischen Nationalspielers nach seiner unberechtigten Roten Karte in der Bundesligapartie bei Borussia Mönchengladbach (2:3) wegen unsportlichen Verhaltens zurückgewiesen.

Das Gericht folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil, bei dem Upamecano für ein Spiel gesperrt worden war. „Es liegt eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters vor. Diese werden im Sinne eines funktionierenden Spielbetriebs weltweit von der FIFA geschützt. Einzige Ausnahme davon wäre ein offensichtlicher Irrtum des Unparteiischen“, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz.

Dieser liegt bei einer Spielerverwechslung vor, oder wenn es zwischen dem Spieler und seinem Gegenspieler nachweislich keinerlei Kontakt gab. Beides ist hier aber nicht der Fall. Unabhängig davon ist nach den Fernsehbildern und den Schilderungen des Schiedsrichters bereits das Vorliegen eines Irrtums zweifelhaft.

Das ganze zu erwartende Szenario muss man nicht mehr kommentieren. Auch dem FCB war sicherlich beim Einspruch bewusst, dass sich das Sportgericht des DFB hinter längst verstaubten und renovierungsbedürftigen Regularien verstecken würde. Es ist ja auch simpel und praktisch. Um diesbezüglich etwas zu ändern, bedarf es eines Stahlbesens …

PS: Upa wird stärker zurückkommen und am Saisonende wie auf dem Titelbild jubeln, ob es dem DFB gefällt oder nicht!

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